Mitglieder

Auszug aus der Vereinssatzung

1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s beigefügt werden.

3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

4. Die Mitgliedschaft beginnt am Anfang eines Kalenderjahres, in dem der Vorstand die Aufnahme beschlossen hat.

5. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam.

6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.

7. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens am 1. März des betreffenden Jahres fällig und wird durch Kontoabbuchung eingezogen. Über Höhe, Änderung und Fälligkeit der zu zahlenden Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.


Der Mitgliederbeitrag beträgt 30,- Euro pro Jahr.

























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