Mitglieder

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Mitgliederversammlung

 Die diesjährige Mitgliederversammlung hat am 03. März 2024 stattgefunden. Zu unserem 20jährigen Vereinsjubiläum waren fast 50 von den insgesamt 111 Mitgliedern anwesend. Eine tolle Wertschätzung!

Präsentation der MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2024

Mitgliedschaft

1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die in der Satzung festgelegten Ziele des Vereins unterstützen.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s beigefügt werden.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
4. Die Mitgliedschaft beginnt am Anfang eines Kalenderjahres, in dem der Vorstand die Aufnahme beschlossen hat.
5. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam.
6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.
7. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens am 1. März des betreffenden Jahres fällig und wird durch Kontoabbuchung eingezogen. Über Höhe, Änderung und Fälligkeit der zu zahlenden Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Höhe des Mitgliederbeitrag ist freiwillig, beträgt jedoch mindestens 30,- Euro pro Jahr. Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie durch anklicken des Buttons unten rechts herunterladen.

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